- Ort List
- Typ Sehenswert
- Adresse Landwehrdeich 1
Der Hundestrand liegt am Lister Weststrand, wenige hundert Meter südlich des Strandübergangs 17 (Textilstrand). Vom Strand aus ist der Abschnitt über den Flutsaum zu erreichen.
In List gilt Leinenpflicht. Rücksicht auf Naturschutz, heimische Tierwelt und andere Strandgäste wird vorausgesetzt; der Oststrand von List ist kein Hundestrand.
Der Zutritt ist ganzjährig möglich, die Hundestrände werden von Mai bis Oktober bewirtschaftet. Die Nutzung ist kostenlos; vorgesehen ist das Vorzeigen der Gästekarte.
Vor Ort
- für jedes Wetter
- Haustiere erlaubt
- für Kinder (jedes Alter)
- Parkplätze in der Nähe